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Ausschreibung

Telemedizinische Leistungen

Beschreibung

Selektivverträge nach § 140a SGB V sind seitens des Gesetzgebers u.a. als Instrument der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Abgrenzung im Wettbewerb untereinander eingeführt worden. Als eine solche besondere Leistung aus einem Selektivvertrag sollen die Versicherten durch den beabsichtigten Vertrag im Rahmen der Versorgung zusätzlich zu allgemeinmedizinischer Behandlung, Zugang zu fachärztlicher Videobehandlung (unter anderem Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Urologie, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin) erhalten. Im Rahmen der Behandlung können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und eRezepte ausgestellt werden.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
85141000 — Dienstleistungen von medizinischem Personal
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Veröffentlicht
23.07.2026
Quelle
doee

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:04.