Ausschreibung
Markterkundung zur temporäre Überlassung eines Fördermittels für die bestehende Kleine Seilfahrtanlage
Beschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant die temporäre Überlassung eines Fördermittels für die bestehende Kleine Seilfahrtanlage (KSFA) Gorleben Schacht 2, inklusive Genehmigungsplanung, Anpassung und Lieferung des Fördermittels i. V. m. einem erforderlichen Führungsschlitten. Hintergrund der geplante Maßnahme ist, dass für das Rauben (den Rückbau) der vorhandenen Schachteinbauten das aktuelle Fördermittel der bestehenden KSFA technisch ungeeignet ist. Es muss durch ein speziell für diese Rückbauarbeiten optimiertes Fördermittel ersetzt werden. Um eine leistungsfähige und marktgerechte Beschaffung sicherzustellen, führt die BGE vorab eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV durch. Die Teilnahme an dieser Markterkundung ist freiwillig, erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründet keinen Anspruch auf eine spätere Beauftragung. Die auszufüllenden Unterlagen (Markterkundungsfragebogen) sowie das Grobkonzept stehen zum Download über die Vergabeplattform SubreportELViS zur Verfügung: https://www.subreport.de/E33343755 Den ausgefüllten Markterkundungsfragebogen senden Sie bitte bis zum 31. August 2026 per E-Mail an: vergabestelle@bge.de oder laden diesen per Upload im Vergabeportal SubreportELViS hoch. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Vorbereitung der Vergabeunterlagen.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Ort
- Peine
- Bundesland
- Niedersachsen
- CPV
- 43100000 — Maschinen und Geräte für den Bergbau
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 00:00
- Quelle
- doee
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:13.