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Ausschreibung

Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – LFV Bayern e.V.: Sammelbeschaffung LF 10 Bayern

25.09.2026 Angebotsfrist · noch 14 Tage
67.875.000 € Geschätzter Wert

Beschreibung

Der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. (im Weiteren: LFV Bayern) beabsichtigt im Ergebnis des gegenständlichen Vergabeverfahrens den Abschluss von zwei (2) Rahmenvereinbarungen, die den benannten Bezugsberechtigten die Beschaffung von Löschfahrzeugen des Typs Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 "Bayern" mit bzw. ohne Tragkraftspritze (TS) in den Jahren 2027 bis 2029 ermöglicht. Der LFV Bayern selbst beschafft kein Fahrzeug, ist aber für den gesamten Beschaffungsvorgang bis hin zur Abnahme jedes einzelnen Fahrzeugs verfahrensdurchführende Stelle und Bevollmächtigter der bezugsberechtigten Auftraggeber. Die LF 10 Bayern werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) ohne TS Los 2: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von LF 10 Bayern (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell mit Auf-/Ausbau) mit TS Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung wird zeitversetzt in einem separaten Vergabeverfahren mit mehreren Losen beschafft. Direkt von den Bezugsberechtigten ohne erneute Ausschreibung beigestellt werden lediglich Funktechnik, Atemschutztechnik und für Los 2 Tragkraftspritzen samt Zubehör. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich losspezifisch in den Dokumenten 5.3 bis 5.7 als Teilen der Vergabeunterlagen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

CPV
34144213 — Feuerlöschfahrzeuge
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
25.09.2026, 23:59
Vergabenummer
6f331d66-099f-4577-b5ea-363a68ebad09
Quelle
ted

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:19.