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Ausschreibung

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026

21.09.2026 Angebotsfrist · noch 10 Tage

Beschreibung

Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Herzogenaurach
Ort
Herzogenaurach
Bundesland
Bayern
CPV
63712710 — Verkehrsüberwachung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
12.08.2026
Angebotsfrist
21.09.2026, 11:00
Quelle
doee

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:23.