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Vorinformation

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr auf den Linien 172 und 175

2 Lose

Beschreibung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) und die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigen, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2028 Dienstleistungsaufträge für die Erbringung der Verkehrsleistung auf den Buslinien 172 und 175 (2 Lose) in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Riegelsberg
CPV
60112000 — Öffentlicher Verkehr (Straße)
Verfahrensart
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Veröffentlicht
30.04.2026
Quelle
ted

Lose

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:06.