Vorinformation

Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Beschreibung

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs.1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsbereich direkt zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim (vgl. aktueller NVP als Download verfügbar unter: https://www.landkreis-heidenheim.de/site/LRA-HDH-Internet/get/documents_E-1274392002/lra-hdh/LRA_HDH_Bibliothek_Internet/Publikationen/FB%2011%20%C3%96PNV%20%26%20Stra%C3%9Fenbau/Nahverkehrsplan%202014%20f%C3%BCr%20den%20Landkreis%20Heidenheim%20%28PDF%29.pdf Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim: Linie 1: Zanger Berg – Heckental – ZOH – Schnaitheim – Wehrenfeld Linie 2: Hansegisreute – Haintal – ZOH – Reute – Zanger Berg Linie 3: Zanger Berg – Reute – ZOH – Haintal – Altenheim Linie 4: Osterholz – ZOH – Mergelstetten – Erbisberg Linie 5: Mittelrain – ZOH – Reutenen (Direktlinie) Linie 6: Mittelrain – Ziegeläcker – ZOH – Mergelstetten – Reutenen – Klinikum Linie 6a: ZOH/ZOB – Heckental/Galgenberg – Mittelrain Linie 7: Reutenen – Mergelstetten – ZOH – Ziegeläcker – Mittelrain Linie 7a: Mittelrain – Heckental – ZOB Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte vom Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim abgedeckte Bedienungsgebiet. Das beabsichtigte Jahreskilometerleistungsvolumen umfasst ca. 780.000 km. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V .m. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Landratsamt Heidenheim
Ort
Heidenheim
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
60000000 — Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Veröffentlicht
22.07.2026
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Einordnung

Landratsamt Heidenheim im Bestand

38 Ausschreibungen (davon 17 Ergebnisse)
5,9 Ø Bieterzahl (17 Ergebnisse)
284.997 € Median Zuschlagswert (14 Zuschläge)
24,8 Tage Ø Tage bis zur Frist (18 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Transport und Beförderung in Baden-Württemberg

259 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
3,0 Median Bieterzahl (228 Zuschläge mit Angabe)
876.972 € Median Zuschlagswert (69 Zuschläge mit Wert)
72 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (229 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (60) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:47.