Ausschreibung
Deutschland – Büromöbel – Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der Bestellmengen an die jeweiligen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- und Transportkosten. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025. Die Vereinbarung verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 weitere Monate, mithin bis maximal bis zum 31.12.2027, falls nicht zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 gekündigt wird.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
- Ort
- Jena
- Bundesland
- Thüringen
- CPV
- 39130000 — Büromöbel
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- Angebotsfrist
- 30.01.2024, 09:00
- Kennung
- 34a4ded5-23c7-4fcf-875b-200a53ba5000
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
19.12.2023
Deutschland – Büromöbel – Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen -
Ergebnis der Vergabe
29.03.2024
Deutschland – Büromöbel – Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 18.09.2026, 04:35.