Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Projektarbeit Schmeck den Süden
Beschreibung
Betreuung eines Teilbereichs der Projekte "Schmeck den Süden - Gastronomen" und "Schmeck den Süden - Genuss außer Haus".
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH
- Ort
- Stuttgart
- CPV
- 79340000 — Werbe- und Marketingdienstleistungen
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- Kennung
- c0cb92b0-c996-4dec-9be4-e75b9e361cbe
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Einordnung
MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Unternehmensdienste, bundesweit
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (79) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ergebnis der Vergabe
24.09.2026
Projektarbeit Schmeck den Süden -
Ergebnis der Vergabe
28.09.2026
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Projektarbeit Schmeck den Süden -
Ergebnis der Vergabe
28.09.2026
Projektarbeit Schmeck den Süden -
Ergebnis der Vergabe
29.09.2026
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Projektarbeit Schmeck den Süden
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 28.09.2026, 04:16.