Zuschlagsreif

Ausschreibung

Deutschland – Bauarbeiten – Stadt Waiblingen; Schlüsselfertige Planung, Lieferung, Errichtung und - optional - Vermietung einer modularen Unterkunft zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen (Anschlussunterbringung)

24.08.2026 Teilnahmefrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Die Stadt Waiblingen beabsichtigt, am Standort Fellbacher Weg in 71332 Waiblingen (Flurstück 2388-2394) auf einer Gesamtfläche von ca. 9.632 m² eine modulare Unterkunft zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen zu errichten. Zur Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers wird ein europaweites zweistufiges Vergabeverfahren durchgeführt. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Projektbeschreibung dient der Information potenzieller Bewerber im Teilnahmewettbewerb und soll interessierten Unternehmen einen ersten Überblick über das Vorhaben vermitteln. Sie ersetzt nicht funktionale Leistungsbeschreibung oder andere Vergabeunterlagen. Gegenstand der Vergabe ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Unterkunft für 350 schutzbedürftige Personen. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Errichtung und Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen einschließlich der Dokumentation zu übernehmen. Je nach Vertragsmodell sind zusätzlich Wartungsleistungen sowie die Rücknahme der Module zu übernehmen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Waiblingen
Ort
Waiblingen
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
45000000 — Bauarbeiten
Weitere: 44211100
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
28.07.2026
Teilnahmefrist
24.08.2026, 12:00
Kennung
6deb8e48-a0d1-4eaf-aa6d-ba3b5bc4717d
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Änderungen der Bekanntmachung

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:50.