Ergebnis der Vergabe
Schierenberg 50 - Technische Außenanlagen
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Technische Anlagen in Außenanlagen – ELT und HLS als vorbereitende Maßnahmen zu den am Standort geplanten Neubaumaßnahmen. --------------- Hier: Technische Außenanlagen --------------- Provisorische Anbindung Einfeldsporthalle. Umverlegung vorhandenen Medientrassen aus Baufeld. Vorbereitung der Anbindung neue Gebäude
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- SBH | Schulbau Hamburg
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
- 45231000 — Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
- Zuschlag am
- 27.07.2026
- Kennung
- 07d83d6d-7fab-4aac-bf6f-4e1501b19fe8
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Zuschlag
- S&H Tiefbau GmbH
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
19.05.2026
Schierenberg 50 - Technische Außenanlagen -
Ausschreibung
20.05.2026
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen – Schierenberg 50 - Technische Außenanlagen -
Ergebnis der Vergabe
28.07.2026
Schierenberg 50 - Technische Außenanlagen -
Ergebnis der Vergabe
29.07.2026
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen – Schierenberg 50 - Technische Außenanlagen
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:13.