Ausschreibung
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Vergabe von Leistungen der Erstaufforstung von Ackerflächen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Beschreibung
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2026 und Frühjahr 2027 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 9,61 Hektar an Unternehmer. Es handelt sich hierbei um Initialbepflanzungen die Katasterfläche der Flächen beträgt ca. 38 ha. Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
- Ort
- Malchin
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- CPV
-
77200000 — Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Weitere: 77231600, 03450000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- Angebotsfrist
- 06.11.2026, 10:00
- Kennung
- 60bc064a-139e-4ec3-a923-41e5be7f7431
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
Einordnung
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 09.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Garten- und Landschaftsbau in Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (77) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 08.10.2026, 04:19.