Zuschlagsreif

Ergebnis der Vergabe

Grunderneuerung Linie 5SK, Rückbau BW08 Saalestrombrücke bei Schkopau

Beschreibung

Rückbau des Bauwerkes BW 08 Saalestrombrücke bei Schkopau Wesentliche auszuführende Leistung sind: - Kampfmittelsondierungen - Herstellen der Baustraßen und Zuwegungen im Baufeld - Einsatz von Auffangplattformen (Prahm und Ponton) - Abbruch des Bestandsbauwerkes (Sprengabbruch und konventionelle Zertrümmerung) Wesentliche Abbruchleistungen - Rückbau Fahrleitungsanlage einschl. Maste : ca. 350 m - Rückbau Schwellengleis : ca. 130 m - Rückbau Gleis auf Schienenstützpunkten: ca. 230 m - Ausbau Gleisschotter: ca. 200 m3 - Ausbau Kabeltrassen: ca. 770 m - Umverlegung LWL- und Steuerkabel: ca. 600 m - Erdarbeiten ca. 3000 m3 - Ponton und Prahmeinsatz - Sprengabbruch Überbaumittelfeld: ca. 360 m3 - Abbruch Überbaurandfelder: ca. 940 m3 - Abbruch Unterbauten: ca. 260 m3 - Reptilienschutzzaun: ca. 450 m - Verkehrssicherungen für Baustellenein- und ausfahrten und Sperrungen der B91 - Kampfmittelerkundung einschl. Tauchereinsatz Die Erbringung der Leistung ist an verschiedene Genehmigungen gebunden. die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde steht noch aus. Der AG geht bis dato davon aus, dass diese zum Leistungsbeginn vorliegt. Der AN hat damit zu rechnen, dass sich der Leistungszeitraum noch ändert. Thema wird soweit noch notwendig in den Gesprächen erörtert.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Hallescher Verkehrs AG
Ort
Halle (Saale)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
28.05.2026
Kennung
5fdda4ec-c4ce-4fec-b8d6-5a5e432ab8a5
Quelle
oeffentlichevergabe.de (Bund)

Zuschlag

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:22.