Ausschreibung
Österreich – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Rahmenvereinbarung On Demand Verkehr Software
Beschreibung
Die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften der Bundesländer Salzburg, Oberösterreich und Tirol haben beschlossen, als strategischen Schritt eine einheitliche Softwarelösung für On-Demand-Verkehre in allen drei Bundesländern einzuführen. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss von drei inhaltsgleichen Rahmenvereinbarungen, wobei jeder Verkehrsverbund Vertragspartner einer eigenen Rah-menvereinbarung wird. Gegenstand der Verträge ist die Lieferung, Implementierung sowie der laufende Service einer Softwarelösung für On-Demand-Verkehre. Die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen ist nicht Teil dieses Beschaffungsvorhabens.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Verkehrsverbund Tirol GesmbH, Salzburger Verkehrsverbund GmbH, OÖ Verkehrsverbund Organisations GmbH Nfg. & Co KG
- Ort
- Innsbruck
- CPV
-
72212100 — Entwicklung von branchenspezifischer Software
Weitere: 72200000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Teilnahmefrist
- 04.05.2026, 09:00
- Kennung
- 4a862491-e1c9-4137-98c8-d2b1ebe2453e
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
20.04.2026
Österreich – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Rahmenvereinbarung On Demand Verkehr Software -
Ergebnis der Vergabe
08.06.2026
Österreich – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Rahmenvereinbarung On Demand Verkehr Software
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:37.