Zuschlagsreif

Ausschreibung

Grundschule Lützen, Bauliche und energetische Sanierung, Los 3: Gerüstbauarbeiten

01.07.2025 Angebotsfrist · abgelaufen

Beschreibung

Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der  auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen  Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau  des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen  Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2  in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der  Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der  Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden.  Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als  fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die  Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet  werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen  an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit  der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des  Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.  Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde  1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als  erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer  stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen  bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der  Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen  „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte  Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis  Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem  Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung  hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im  Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und  brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes  Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des  Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-,  dem Mittel- und dem Seitenflügel.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Lützen
Ort
Lützen
Bundesland
Sachsen-Anhalt
CPV
45262100 — Gerüstarbeiten
Veröffentlicht
04.09.2026
Angebotsfrist
01.07.2025, 00:00
Kennung
fda73cb7-4558-4ce8-8e46-17636b2ef658
Quelle
oeffentlichevergabe.de (Bund)

Verlauf des Verfahrens

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:41.