Zuschlagsreif

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – ÖGD Bürgerportal- Entwicklung eines Websoftware basierten Portals für den ÖGD in Bayern

9.259.790 € Geschätzter Wert
9.259.790 € Zuschlagswert
1 Los

Beschreibung

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine staatliche Oberbehörde für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern. Ihm stehen im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Digitales Gesundheitsamt 2025“ Fördermittel aus der EU-Wiederaufbau und Resilienzfazilität zur Verfügung. Das Projekt mit dem Arbeitstitel „ÖGD-Bürgerportal Bayern“ beabsichtigt die Einrichtung einer landesweit nutzbaren, digitalen Websoftware zur Kommunikation zwischen den bayerischen Gesundheitsämtern und Bürgern und Organisationen (bspw. Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen etc. und Unternehmen). Das „ÖGD-Bürgerportal Bayern“ soll sowohl eine digitale, datenschutzkonforme, medienbruchfreie und bidirektionale Kommunikation ermöglichen. In einer Ausbaustufe soll zudem auch ein Datenaustausch bayerischer Gesundheitsämter untereinander ermöglicht werden. Im Rahmen des Projekts werden zunächst die zentralen Entwicklungsleistungen, sowie Nebenleistungen (Service, Wartung und Betrieb während der Entwicklungsphase, Schulungen am System) über eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Erlangen
Bundesland
Bayern
CPV
72000000 — IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Weitere: 72212100, 72212200, 72212211, 72212219, 72212220, 72212224, 72212311, 72212325, 72212445, 72212516, 72413000
Veröffentlicht
22.04.2026
Zuschlag am
01.03.2024
Kennung
cc55cc61-739a-46da-9f87-2a1faab5cd76
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Änderungen der Bekanntmachung

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:02.