Ausschreibung
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Beschreibung
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH
- Ort
- Bayreuth
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 76521000 — Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Kennung
- dc295cec-d46c-4789-a8e8-973cc1760776
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Verlauf des Verfahrens
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Ergebnis der Vergabe
23.04.2026
Deutschland – Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen – Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB -
Ausschreibung
23.04.2026
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:38.