Vorinformation
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Markterkundung für die SPNV-Vergabewelle 32+ des Landes Baden-Württemberg
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg plant die Ausschreibung umfangreicher Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg. Die davon betroffenen Verkehrsverträge laufen überwiegend ab den Fahrplanjahren 2032 ff aus und sollen in separaten europaweiten Vergabeverfahren, vsl beginnend ab Ende 2026, neu vergeben bzw. die Vergaben entzerrt werden (Vergabewelle 32+). Für die Erbringung der SPNV-Verkehrsleistungen werden den obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Fahrzeuge, sowohl im BW- als auch im LCC-Modell, von der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) beigestellt. Im BW-Modell liegt die Verantwortung der Instandhaltung und Werkstatt beim EVU, im LCC-Modell liegt die Verantwortung der Instandhaltung und Werkstatt (Fahrzeugverfügbarkeit) beim Hersteller. Ziel der Markterkundung ist die Feststellung, welche EVU Interesse an der Teilnahme an der Vergabewelle 32+ haben und das Kennenlernen der Rahmenbedingungen für eine Teilnahme der EVU an den Vergaben. Diese sollen dann, soweit möglich, in den einzelnen Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Hierzu ist jeweils mindestens eine Gesprächsrunde mit interessierten EVU vorgesehen, in der grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden sollen.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 60210000 — Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:10.