Ausschreibung
Deutschland – Desinfektion und Schädlingsbekämpfung – Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Regierung von Unterfranken
- Ort
- Würzburg
- Bundesland
- Bayern
- CPV
-
90921000 — Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Weitere: 90922000, 90923000, 90924000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Angebotsfrist
- 18.06.2026, 23:59
- Kennung
- dcbb2c4e-6ac3-4b15-8bcc-e42ba868418e
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
20.05.2026
Deutschland – Desinfektion und Schädlingsbekämpfung – Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken -
Ergebnis der Vergabe
09.07.2026
Deutschland – Desinfektion und Schädlingsbekämpfung – Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:15.