Ausschreibung
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (HR-Software)
Beschreibung
Die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR (im Folgenden Kreismäuse AöR) ist eine moderne und innovative Trägerin von insgesamt 45 Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren. In diesen Einrichtungen werden über 2.800 Kinder betreut, begleitet und gefördert. Mit nahezu 900 Beschäftigten in verschiedenen Betriebsstätten wird großer Wert auf hohe Qualitätsstandards und die bestmöglichen individuellen Bildungschancen im Rahmen der Förderung und Entwicklung der Kinder gelegt. Die Kreismäuse AöR beabsichtigt die Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (im im Folgenden HR-Software), die den besonderen Anforderungen eines Trägers im öffentlichen Dienst gerecht wird. Der Gegenstand der Ausschreibung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR
- Ort
- Düren
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
- 72000000 — IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Teilnahmefrist
- 30.06.2026, 10:00
- Kennung
- 0dd85b63-218a-4484-9349-fa1a604b2212
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
28.05.2026
Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (HR-Software) -
Ausschreibung
29.05.2026
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (HR-Software)
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:19.