Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Zu- und Ersatzbau sowie Rückbau von 10 Gebäuden für Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf in Hamburg - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-6 und 8

929.151 € Geschätzter Wert
929.151 € Zuschlagswert
3 Bieter
1 Los

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau an der Stadtteilschule und dem Gymnasium Meiendorf, Deepenhorn 1 und Schierenberg 50/60 in 22145 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen".

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg
Ort
Hamburg
Bundesland
Hamburg
CPV
71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
Weitere: 71000000, 71240000
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
16.06.2026
Zuschlag am
10.04.2026
Kennung
44c34c15-8b23-4175-b605-31a70477f2dc
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:26.