Ausschreibung
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Leichten Sprache
Beschreibung
Die Dienstleistungen richten sich an öffentliche Stellen im Sinne von § 2 L-BGG, freie gemeinnützige Träger mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg und Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anbieten und der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen oder für sie bereitgestellt werden. Die Aufgaben des LZ-BARR erstrecken sich u.a. auf folgende Gebiete: ? Beratung in den Bereichen o Information und Kommunikation (insbesondere Leichte und einfache Sprache, Deutsche Gebärdensprache, taktile Gebärdensprache und Lormen, Untertitelung, Audiodeskription, Technik, Medienalternativen), o daneben: Bauen, Verkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnik, Nutzung assistiver Technologien, Erstellung von Aktionsplänen und Zielvereinbarungen, ? Öffentlichkeitsarbeit, ? Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsangeboten zum Thema Barrierefreiheit. Aufgrund der Struktur des LZ-BARR und der vielfältigen Beratungsaufgaben können Dienstleistungen extern vergeben werden. Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Beratung einfache Sprache
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
- Ort
- Baden-Württemberg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
-
50 — Reparatur- und Wartungsdienste
Weitere: 51, 55, 66, 70, 71, 75, 77, 79, 80, 85, 90, 92, 98 - Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Angebotsfrist
- 26.09.2026, 01:59
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Lose
- Los 0 — Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Leichten Sprache
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 04:16.