Zuschlagsreif

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Schulverwaltungssoftware 2025

5.500.000 € Geschätzter Wert
5.500.000 € Zuschlagswert
3 Bieter
1 Los

Beschreibung

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beschaffung von Verwaltungssoftware für Schulträger und Schulen. Es ist beabsichtigt Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
ekom21 - KGRZ Hessen
Ort
Kassel
Bundesland
Hessen
CPV
48100000 — Branchenspezifisches Softwarepaket
Weitere: 72000000
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
09.04.2026
Zuschlag am
13.02.2026
Kennung
a0c13128-b3d7-4751-bedb-d11153fd50ad
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:27.