Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Neubau Sonderschule und Grundschule mit Zweifeldhalle am Standort Hammer Straße 124 in Hamburg - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau KME Sonderschule und Schwerpunkt Grundschule mit Zweifeldhalle am Standort Hammer Straße 124 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen".
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- SBH | Schulbau Hamburg
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
-
71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
Weitere: 71000000, 71240000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- Zuschlag am
- 13.12.2024
- Kennung
- 86433a65-bd77-4537-b986-09f77a7217c9
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1638.326 €
Zuschlag
- Heinze-Stockfisch-Grabis+Partner GmbHHamburg
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:31.