Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – TSK25021 Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe, Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig. Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadt Karlsruhe Hauptamt
- Ort
- Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 90513000 — Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Zuschlag am
- 10.02.2026
- Kennung
- ea271807-e2d1-4f63-af23-6a5735d5333d
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- Blues Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs Systeme GmbHMünchen
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
17.11.2025
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – TSK25021 Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) -
Ergebnis der Vergabe
09.03.2026
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – TSK25021 Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:33.