Ausschreibung
Deutschland – Informations- und Werbeerzeugnisse – Werbeartikel
Beschreibung
Die KfW sucht einen Dienstleister, der als genereller Ansprechpartner und Hauptlieferant rund um das Thema Werbeartikel der KfW Bankengruppe beauftragt wird. Von diesem Dienstleister werden folgende Tätigkeiten erwartet: - Die effiziente Beschaffung, Lagerung und Logistik von KfW-spezifischen Werbeartikeln. - Die reibungslose und serviceorientierte Abwicklung von Bestellungen und Abrechnungen. - Die fristgemäße Lieferung der angeforderten Artikel in der gewünschten Qualität, in der richtigen Menge und an den richtigen Ort. - Die qualifizierte Beratung hinsichtlich zielgruppengerechter Werbeartikel, die den KfW-Markenwerten und dem Nachhaltigkeitsgrundsatz der KfW entsprechen, inkl. der Erstellung von Gestaltungsvorschlägen (Beratung und Kreativdienstleistung) - Proaktives und regelmäßiges Engagement für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Standardsortimentes, in wirtschaftlicher und kreativer Hinsicht.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- KfW Bankengruppe
- Ort
- Frankfurt am Main
- Bundesland
- Hessen
- CPV
- 39294100 — Informations- und Werbeerzeugnisse
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- Angebotsfrist
- 22.04.2026, 10:00
- Kennung
- e5b553c2-12da-4189-b666-4b88b9fc9cd2
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
18.03.2026
Deutschland – Informations- und Werbeerzeugnisse – Werbeartikel -
Ergebnis der Vergabe
21.05.2026
Werbeartikel -
Ergebnis der Vergabe
22.05.2026
Deutschland – Informations- und Werbeerzeugnisse – Werbeartikel
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:39.