Vorinformation

Deutschland – Enterale Nahrungsmittel – Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung

Beschreibung

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung sowie den benötigten Verbandmittel und der enteralen Nahrung selbst, einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt des Vertrages sind die zur Versorgung erforderlichen Hilfsmittel, Verbandmittel sowie die dazugehörige enterale Nahrung unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung soll auf pauschaler Basis in den jeweiligen Bereichen Hilfsmittel, Verbandmittel und enteraler Nahrung erfolgen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Magdeburg
CPV
33692300 — Enterale Nahrungsmittel
Weitere: 33190000, 33141110, 33196000
Veröffentlicht
27.03.2026
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:45.