Ausschreibung
Österreich – Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung – Rahmenvereinbarung über Schad- und Störstofferkundung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen (kurz: WrWKS - Schad- und Störstofferkundung")
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Aufträge über Schad- und Störstofferkundung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen: umfasst Befundaufnahme v. Schad- u. Störstoffen der Wohnhausanlage, Begutachtung v. Schad- u. Störstoffen, Gutachten inkl. Massenermittlung, fachliche Beratung u. Unterstützung für Gewerkausschreibungen, Unterlagenerstellung für Bauausführungen und Abfallbewirtschaftungsmaßnamen, Befundungen während Bauausführungen, Unterlagenerstellung für Fertigstellungen von Bauausführungen
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH
- Ort
- Wien
- CPV
-
90740000 — Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Weitere: 71313000, 90713000, 71315100, 71317210, 71240000, 71313400 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- Angebotsfrist
- 22.04.2026, 09:30
- Kennung
- 10caadcc-6de9-47b7-a9c5-daf721e26ace
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 3360
Verlauf des Verfahrens
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Ausschreibung
31.03.2026
Österreich – Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung – Rahmenvereinbarung über Schad- und Störstofferkundung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen (kurz: WrWKS - Schad- und Störstofferkundung") -
Ergebnis der Vergabe
16.07.2026
Österreich – Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung – Rahmenvereinbarung über Schad- und Störstofferkundung von Wohn-hausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen (kurz: WrWKS - Schad- und Störstofferkundung")
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:47.