Ausschreibung
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfung
Beschreibung
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt vom 15. Mai 2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDWPrüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Hierin inbegriffen ist die Prüfung der Abrechnung des Teilwirtschaftsplans für das Helmholtz-Instituts für Metabolismus-, Adipositas- und Gefäßforschung in Leipzig (HI-MAG). In einem gesonderten prüfungsteil ist die Zweckentsprechende sowie wirtschaftliche und sparsame Verwendung der institutionellen Zuwendungsmittel des HMGU auf der Grundlage des aktuellen vom BMFTR vorgegebenem Fragenkatalogs zu prüfen.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Neuherberg
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 75131000 — Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
- Angebotsfrist
- 12.03.2026, 11:00
- Kennung
- 0f2a86d4-40c5-41ee-85ec-becee5d3ed49
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
10.02.2026
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfung -
Ergebnis der Vergabe
26.03.2026
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfung
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:54.