Vorinformation
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Kraichtal" für zehn Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 149, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Landkreis Karlsruhe
- Ort
- Karlsruhe
- CPV
- 60112000 — Öffentlicher Verkehr (Straße)
- Verfahrensart
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:02.