Ergebnis der Vergabe

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Servicevertrages zur Unterstützung der Dateninfrastruktur des Berichtsportals Wasser

0 € Geschätzter Wert
0 € Zuschlagswert
1 Bieter
1 Los

Beschreibung

Der AN erbringt software-technische Unterstützungsleistungen für die einzelner Bestandteile der IT-Berichtsdateninfrastruktur der BfG in der Zeit nach Auftragserteilung bis zum 31.12.2029. Die Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers (AN) bestehen zum einen in der Anpassung der JAVA-basierten Eigenentwicklungen und den BfG-spezifischen Erweiterungen der Software ShapeChange auf Quellcodeebene. Die BfG hat hierzu das notwendige ausschließ-liche Nutzungsrecht. Zum anderen beziehen sich die Unterstützungsleistungen auf die konzeptionellen Weiterentwicklungen der vorhandenen UML-Modelle/Anwendungsschemata so-wie das Erstellen neuer Anwendungsschemata. Somit lassen sich die Unterstützungsleistun-gen in vier Bereiche einteilen: • Anpassung der Software ShapeChange • Anpassungen der WebGenesis Erweiterung und GDIProxy • Anpassungen der vorhandenen UML-Modelle/Anwendungsschemata • Erstellen neuer Anwendungsschemata Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Koblenz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
CPV
72000000 — IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
26.02.2026
Zuschlag am
06.01.2026
Kennung
a7c48537-9fb3-4ef9-b782-ac705439af0c
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:03.