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Vorinformation

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Landshut

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Beschreibung

Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 405 im Gebiet des Landkreises Landshut zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren vergeben werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Landshut gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Landkreis Landshut
Ort
Landshut
CPV
60112000 — Öffentlicher Verkehr (Straße)
Verfahrensart
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Veröffentlicht
16.01.2026
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:12.