Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe – EUDI-Wallet Operations
Beschreibung
Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. Bis Ende 2026 sollen alle EU-Bürger und -Einwohner Zugang zu einer vertrauenswürdigen, interoperablen und diskriminierungsfreien digitalen Geldbörse für Identifizierung, Attributbescheinigungen, elektronische Signaturen und mehr haben. Die EUDI Wallet soll den Alltag der Nutzer vereinfachen und Unternehmen und Verwaltungen schnellere, sicherere und effizientere digitale Prozesse ermöglichen.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- SPRIND
- Ort
- Leipzig
- Bundesland
- Sachsen
- CPV
-
72212400 — Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Weitere: 72200000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
- Kennung
- 2e87bf68-df2f-4497-bf79-794498955a90
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
19.08.2025
Deutschland – Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe – EUDI-Wallet Operations -
Ergebnis der Vergabe
12.12.2025
Deutschland – Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe – EUDI-Wallet Operations
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:31.