Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme – Beratung und Bautechnische Prüfung von Förderanträgen im Bereich der Wohnraumförderung im Land Brandenburg auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien
5.200.000 €
Geschätzter Wert
5.200.000 €
Zuschlagswert
1
Bieter
1
Los
Beschreibung
Die ILB beabsichtigt, die Beratung und Bautechnische Prüfung von Förderanträgen im Bereich der Wohnraumförderung im Land Brandenburg auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien zu beauftragen. Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig, um jeweils 12 Monate zu verlängern, insgesamt demnach um 24 Monate zu verlängern.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ort
- Potsdam
- Bundesland
- Brandenburg
- CPV
- 71251000 — Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 12.11.2025
- Zuschlag am
- 06.11.2025
- Kennung
- 2b98acc6-911a-4f09-883d-cbb594640e58
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbHPotsdam
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
17.07.2025
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme – Beratung und Bautechnische Prüfung von Förderanträgen im Bereich der Wohnraumförderung im Land Brandenburg auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien -
Ergebnis der Vergabe
12.11.2025
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme – Beratung und Bautechnische Prüfung von Förderanträgen im Bereich der Wohnraumförderung im Land Brandenburg auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:47.