Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Kontroll- und Überwachungsleistungen – Rahmenvereinbarung Baumschau Nordraum
Beschreibung
Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer "Negativkontrolle" durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Senftenberg
- Bundesland
- Brandenburg
- CPV
- 71700000 — Kontroll- und Überwachungsleistungen
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Zuschlag am
- 07.10.2025
- Kennung
- 163e6422-efb5-40b6-9e60-09bec859b641
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- TDE Mitteldeutsche Bergbau Service GmbHRötha
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
21.07.2025
Deutschland – Kontroll- und Überwachungsleistungen – Rahmenvereinbarung Baumschau Nordraum -
Ergebnis der Vergabe
23.10.2025
Deutschland – Kontroll- und Überwachungsleistungen – Rahmenvereinbarung Baumschau Nordraum
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:10.