Ausschreibung
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Rahmenvertrag zur Organisation und Durchführung des Sächsischen Amtsarztkurses ab 2026
Beschreibung
Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden. Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Bis zu maximal 20% der Kurszeit können die Teilnehmer jedoch online an den Veranstaltungen teilnehmen. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Technik vorgehalten wird.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Dresden
- Bundesland
- Sachsen
- CPV
- 85000000 — Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Angebotsfrist
- 27.11.2025, 10:00
- Kennung
- f72c4564-664a-4aa4-8496-f8fd924494cd
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
28.10.2025
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Rahmenvertrag zur Organisation und Durchführung des Sächsischen Amtsarztkurses ab 2026 -
Ergebnis der Vergabe
08.01.2026
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Rahmenvertrag zur Organisation und Durchführung des Sächsischen Amtsarztkurses ab 2026
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:12.