Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit – Gutachten zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport (BVC BIS) - organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg - beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erstellung von Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieuren für die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erstellung von Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieuren für die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen. Es ist vorgesehen allen geeigneten Bieter die ein Angebot abgegeben haben in einer sogenannten Ringvergabe zu berücksichtigen.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
-
75241000 — Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
Weitere: 71600000, 71631200 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Zuschlag am
- 10.10.2025
- Kennung
- 3a3954fb-40f1-48ce-88f4-87abe3526f22
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- TÜV Hanse GmbHHamburg
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
05.08.2025
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit – Gutachten zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen -
Ergebnis der Vergabe
28.10.2025
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit – Gutachten zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:13.