Ausschreibung
Deutschland – Kaffee, Tee und zugehörige Produkte – Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung von Kaffeemaschinen sowie Lieferung von Kaffeebohnen
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und zählt mit rund 82.000 Wohnungen zu den größten Vermietern Deutschlands. Die HOWOGE beabsichtigt, ihre Bürostandorte mit hochwertigen gemieteten Kaffeemaschinen auszustatten und regelmäßig mit Kaffeebohnen zu beliefern, um eine zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Kaffee unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sicherzustellen. Vertrag über die Vermietung von 45 Kaffeeautomaten zur Herstellung von heißen Kaffeegetränken. Die Lieferung und Erstinstallation von insgesamt 45 Kaffeemaschinen erfolgt an 18 Standorte in Berlin, deren genaue Adressen mit den Vergabeunterlagen (Anlage 1c) bekannt gegeben werden. Die Maschinen müssen spätestens zum 01.12.2025 geliefert werden.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
- Ort
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- CPV
-
15860000 — Kaffee, Tee und zugehörige Produkte
Weitere: 39711310 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 08.09.2025
- Angebotsfrist
- 08.10.2025, 11:00
- Kennung
- 5f97b190-aaed-4664-910a-afe35657d3c3
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
08.09.2025
Deutschland – Kaffee, Tee und zugehörige Produkte – Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung von Kaffeemaschinen sowie Lieferung von Kaffeebohnen -
Ergebnis der Vergabe
28.10.2025
Deutschland – Kaffee, Tee und zugehörige Produkte – Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung von Kaffeemaschinen sowie Lieferung von Kaffeebohnen
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:21.