Zuschlagsreif

Vorinformation

Belgien – Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz – Belgien-Brüssel: Bekanntmachung einer Information für den Immobilienmarkt 2025 – Voraussichtlicher mehrjähriger Gebäudebedarf der Europäischen Kommission für die Jahre 2027 bis 2032 im Nordviertel Brüssel und Sondierung des lokalen Marktes

Beschreibung

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Mit dieser Bekanntmachung sollen die Immobilienmarktteilnehmer sowie alle sonstigen Interessenträger über den voraussichtlichen Gebäudebedarf der Europäischen Kommission in Brüssel informiert und Informationen über Projekte und Immobilien, die diesem Bedarf gerecht werden können, eingeholt werden. Mit Blick auf die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und die Verringerung der CO2-Emissionen müssen die gesuchten Gebäude zwingend höchsten Umweltstandards genügen. GESUCHTE IMMOBILIEN – BÜROGEBÄUDE Um ihren Bedarf an Büroraum im Zeitraum 2027-2032 zu decken, sucht die Europäische Kommission Büroflächen in Brüssel, höchstens 1 km von der Mittellinie der U-Bahn-Linie zwischen der Station Botanique und der Station Yser in Richtung der Gare du Nord entfernt. Die angestrebte Gesamtfläche zur Ersetzung von Gebäuden, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen oder deren Mietvertrag ausläuft, wird für den Zeitraum 2027-2032 auf bis zu 100 000 m² geschätzt. Der tatsächliche Bedarf wird vor allem auf der Grundlage der Ergebnisse laufender Verhandlungen sowie künftiger Verhandlungen im Rahmen der Verlängerungen von Verträgen, die in den kommenden Jahren auslaufen, ermittelt. Die gesuchten Gebäude müssen eine Bruttofläche von mindestens 20 000 m² ab Erdgeschoss für Büros aufweisen (besteht ein Gebäude aus mehreren getrennten Einheiten, muss mindestens eine davon eine Bruttofläche von mindestens 10 000 m² ab Erdgeschoss umfassen). Die Gebäude sollten vorzugsweise vollständig und ausschließlich der Nutzung durch die Dienststellen der Europäischen Kommission und/oder anderer europäischer Organe und/oder Einrichtungen vorbehalten sein. Bevorzugt wird die Nutzung in Form eines Nießbrauchs mit einer Dauer von 15 Jahren, aber auch ein Erwerb oder andere Nutzungsformen können in Erwägung gezogen werden. Die angebotenen Gebäude sollten – je nach Größe – dafür ausgelegt sein, Räumlichkeiten für den Kantinen- und Cafeteriabetrieb für das Personal der Europäischen Kommission sowie für Nebendienstleistungen zu beherbergen. Im Idealfall sollten die Gebäude die ZEB-Standards (Nullemissionsgebäude) erfüllen, d. h.: sehr hohe Gesamtenergieeffizienz mit einem EPBD von etwa 60 kWh EP/m²/Jahr); keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort (ohne Gasheizung) und Nutzung des vor Ort verfügbaren Potenzials für erneuerbare Energien. Die betreffenden Gebäude müssen über eine vollstreckbare städtebauliche Genehmigung verfügen. NACHHALTIGKEITSRICHTLINIEN Im Rahmen ihrer Gebäudepolitik und Ökologisierung strebt die Europäische Kommission generell die Nutzung von Gebäuden an, die hinsichtlich ihrer Umweltleistung, insbesondere in Bezug auf die CO2-Neutralität, höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Dieser Ansatz ist Teil der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission legt besonderen Wert auf folgende Aspekte: - Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus ausgewählter Materialien (Bau, Distribution, Nutzung sowie Verwertung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft)); - Gesundheit und Wohlbefinden der Gebäudenutzer; - hohe Energieeffizienz, Null-Emissionsstandards (Nullemissionsgebäude, keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort und keine oder nahezu keine Treibhausgasemissionen); - nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Materialien auf der Grundlage des Grundsatzes der Flexibilität und Klimaresilienz; - wirtschaftlicher Umgang mit dem Wasserverbrauch; - Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt. TECHNISCHE VORGABEN Technische Gebäudeaspekte: - Das Gebäude muss spätestens zum Zeitpunkt, zu dem die Baugenehmigung beantragt wird, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. - Die zu erfüllenden technischen Leistungsanforderungen sowie die Merkmale, die das betreffende Gebäude aufweisen sollte, sind dem von der Europäischen Kommission bereitzustellenden Lastenheft zu entnehmen. Das Lastenheft wird nach einer Analyse der quantifizierbaren Kriterien, insbesondere bezüglich Komfort, Sicherheit, Gesundheit und Hygiene, Barrierefreiheit und Umwelt, an das jeweilige Projekt angepasst. ZWECK DER SONDIERUNG Im Rahmen dieser Sondierung sollen Vorschläge für Bürogebäude gesammelt werden, die dem Bedarf der Europäischen Kommission in den oben genannten Bereichen entsprechen könnten. Zu diesem Zweck sind die Eigentümer oder ihre Vertreter aufgefordert, das im Abschnitt „Auftragsvergabe und Vergabe öffentlicher Aufträge – Bekanntmachungen zur Immobilienerkundung“ auf der oben genannten Website verfügbare Sondierungsformular (Prospecting Sheet - Fiche de prospection) möglichst detailliert auszufüllen.

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Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bruxelles
Bundesland
Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest
CPV
70130000 — Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
Veröffentlicht
11.09.2025
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:23.