Ausschreibung
Deutschland – Baustelleneinrichtung – Geschwister-Scholl-Gymnasium Erweiterungsbau - Baustelleneinrichtung
Beschreibung
Die Stadt Garbsen plant die Erweiterung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums mittels Anbau auf der ehemaligen Sportplatzfläche des TSV Berenbostel, welche sich nördlich des Bestandsgebäudes des Geschwister-Scholl-Gymnasiums befindet. Das Gebäude wird in der Bauweise eines Holzhybrid-Skelettbaus ausgebildet. Das bedeutet, dass vornehmlich Stahlverbundstützen an den Fassaden und Holzstützen im Innenraum den Lastabtrag übernehmen, wodurch eine größere Grundrissflexibilität erreicht wird. In Teilbereichen übernehmen Stahlbetonkerne die Aussteifung des Gebäudes. Auf der Gebäudelänge ist eine Brandwand nach 60 m über alle Geschosse mit einzuziehen. Die Bodensohle ist aus Stahlbeton, Decken und Dachkonstruktionen werden aus Stahlbetondecken in den Kernen und an den Innenhöfen sowie Holzhybridelementen erstellt, die über holzverkleidete Stahlverbundträgern abgetragen werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadt Garbsen Zentrale Vergabestelle 22.10
- Ort
- Garbsen
- Bundesland
- Niedersachsen
- CPV
- 45113000 — Baustelleneinrichtung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- Angebotsfrist
- 28.10.2025, 08:00
- Kennung
- 67a321ae-61dc-4e9a-a055-d2c28af50f7d
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
18.09.2025
Deutschland – Baustelleneinrichtung – Geschwister-Scholl-Gymnasium Erweiterungsbau - Baustelleneinrichtung -
Ergebnis der Vergabe
02.12.2025
Deutschland – Baustelleneinrichtung – Geschwister-Scholl-Gymnasium Erweiterungsbau - Baustelleneinrichtung
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:28.