Zuschlagsreif

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Generalsanierung Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald / Szen. Beleuchtung / Video- und Inspizienten Technik / Bühnentechnik

1.184.658 € Geschätzter Wert
1.184.658 € Zuschlagswert
1 Los

Beschreibung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Das vorhandene Theater, als Anziehungspunkt für kulturelle Veranstaltungen, soll durch eine Generalsanierung in einen würdigen und zeitgemäßen Zustand versetzt werden. Ziel der Sanierung ist es, die Räume so im Gebäude anzuordnen / zu optimieren, dass eine möglichst gewinnbringende Raumstruktur zustande kommt. Hierbei sind auch entsprechende Flächen für die Gebäudetechnik vorzusehen. Das Brandschutzkonzept sollte fortgeschrieben bzw. auf die Gegebenheiten der Umbaumaßnahmen und Sanierung angepasst werden. Um eine gleichwertige Arbeitsgrundlage für alle Bauvorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu schaffen gibt es die Aufgabenstellung TGA als Anlage 1 zum HOAI Vertrag. Hier werden die bestehenden technischen Anlagen des Objektes kurz beschrieben und die zugrunde liegenden Vorschriften aufgelistet sowie Planungsaufgaben spezifiziert.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Greifswald
CPV
71000000 — Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Weitere: 71320000, 71321000, 71323100
Veröffentlicht
25.09.2025
Zuschlag am
09.05.2018
Kennung
461815f1-3dd6-45b1-b7e1-dccbb0a3e35d
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:32.