Ausschreibung
Deutschland – Dienstleistungen im Grafik-Design – Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Ort
- München
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 79822500 — Dienstleistungen im Grafik-Design
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- Angebotsfrist
- 21.10.2025, 12:00
- Kennung
- 86f0701f-611d-41f7-86f4-005fb60b9244
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1504.202 €
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
26.09.2025
Deutschland – Dienstleistungen im Grafik-Design – Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten -
Ergebnis der Vergabe
03.12.2025
Deutschland – Dienstleistungen im Grafik-Design – Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:33.