Ausschreibung

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Carsharing - Sondernutzungsvereinbarung für die Fortführung des Carsharing-Angebotes.

08.08.2025 Angebotsfrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen. - - - - - Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der KonzVgV durchgeführt.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Dossier ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Fürth
Ort
Fürth
Bundesland
Bayern
CPV
60112000 — Öffentlicher Verkehr (Straße)
Weitere: 50111000
Verfahrensart
Sonstiges einstufiges Verfahren
Veröffentlicht
11.07.2025
Angebotsfrist
08.08.2025, 10:30
Kennung
f8418774-7d50-41e0-a521-0136cd27e8fb
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:58.