Zuschlagsreif

Ausschreibung

Deutschland – Architekturentwurf – Bildungscampus West Realisierungswettbewerb

04.07.2025 Teilnahmefrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

In der Landeshauptstadt Saarbrücken soll im Bezirk West, im Stadtteil Burbach auf dem Gelände "Füllengarten" der sogenannte BILDUNGSCAMPUS WEST entstehen. Die Entwicklungsfläche hat eine Größe von insgesamt ca. 3,6 ha und umfasst zwei verschiedene Plangebiete. Im Wettbewerbsgebiet sollen eine 4-zügige Ganztagsgrundschule, eine 4-zügige Ganztagsgemeinschaftsschule sowie eine Mensa mit Frischeküche und eine Dreifeld-Sporthalle realisiert werden. Darüber hinaus sollen die Außenanlagen inklusive der benötigten Schulhofflächen sowie alle erforderlichen Stellplätze innerhalb der beiden Plangebiete umgesetzt werden. Der Großteil des Wettbewerbsgebiets liegt brach bzw. wird als Wiesenfläche genutzt. Nach Süden hin fällt das Gelände ab. Die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken arbeiten bei dem Vorhaben als Projektpartner mit der Ausloberin zusammen, mit dem Ziel den BILDUNGSCAMPUS zu entwickeln. Zur baurechtlichen Absicherung des Projekts beabsichtigt die Landeshauptstadt Saarbrücken die Fortsetzung des laufenden Bebauungsplanverfahrens. Gegenstand des Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Erarbeitung eines architektonisch-freiraumplanerischen Entwurfs für den Standort "BILDUNGSCAMPUS WEST". Wettbewerbsverfahrens ist die Erarbeitung eines architektonisch-freiraumplanerischen Entwurfs für den Standort "BILDUNGSCAMPUS WEST". Die Wettbewerbsaufgabe umfasst: - eine gebundene Ganztagsgrundschule, 4-zügig mit 16 Klassen und Nachmittagsbetreuung (insgesamt rund 400 Schülerinnen und Schüler) - eine gebundene Ganztagsgemeinschaftsschule, 4-zügig mit 24 Klassen (insgesamt rund 600 Schülerinnen und Schüler) - eine Mensa mit Frischeküche - eine Dreifeldsporthalle - Erschließungs- und Stellplatzkonzept - Schulhof- und Freianlagenkonzept (inkl. Außensportflächen) Schritt 1, Teilnehmerwettbewerb : Dem Wettbewerb wird ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, in dem die Wettbewerbsteilnehmenden anhand eindeutiger, nichtdiskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien ausgewählt und zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe aufgefordert werden. Hierbei ist die Eignung entsprechend der im Auslobungstext geforderten Mindestanforderungen und Eignungskriterien nachzuweisen. Es sind 10 Teilnehmende gesetzt, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen müssen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs werden weitere 20 geeignete Teilnehmende ermittelt, die zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb aufgefordert werden. Die Aufforderung ergeht an jene Teilnehmenden, die im Teilnahmewettbewerb die höchste Punktzahl erreicht haben, wobei die gesetzten Teilnehmenden von diesem Auswahlverfahren ausgenommen sind. Sollten mehrere Teilnehmende die gleiche Punktzahl erreicht haben, fällt die Entscheidung mittels Los. Die Auslosung erfolgt hierbei unter Aufsicht einer seitens der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Schritt 2, begrenzt offener Realisierungswettbewerb: Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien berücksichtigen: - Städtebauliche Qualität und Einbindung - Architektonische und freiraumplanerische Qualität - Funktionalität - Wirtschaftlichkeit - Innovative Ansätze im Schulbau - Nachhaltigkeit und Ökologie. Im Rahmen der Auslobung wird für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme in Höhe von 300.000EUR (inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) zur Verfügung gestellt. Schritt 3, Verhandlungsverfahren: Nach Abschluss des Wettbewerbs wird mit den Preistragenden ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV in Verbindung mit § 80 VgV durchgeführt. Ziel der Auslobung ist es einem oder einer der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung gemäß HOAI bis zu Leistungsphase 8 in einer stufenweisen Beauftragung zu übertragen. Aus der Wettbewerbsteilnahme oder einer Prämierung entsteht kein Anspruch auf eine Beauftragung. Im Anwendungsbereich der VgV wird nach § 17 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandelt. Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung der Aufgabenstellung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des ausgezahlten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Von den aufgeforderten Preisträgern werden zusätzlich zu den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes geforderten Nachweisen Angaben bzw. Nachweise verlangt. Diese werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des nachgeschalteten Vergabeverfahrens angefordert und sind mit Abgabe des Angebotes vorzulegen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Saarbrücken
Bundesland
Saarland
CPV
71220000 — Architekturentwurf
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
Veröffentlicht
05.06.2025
Teilnahmefrist
04.07.2025, 10:00
Kennung
58a5cb23-8d70-460c-8195-454bee2e8112
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:14.