Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Luftverkehrskontrolle – Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß Paragraph 5 auf den Flughäfen Lübeck und Sylt

1.911.906 € Zuschlagswert
1 Bieter
1 Los

Beschreibung

Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Kiel
CPV
63732000 — Luftverkehrskontrolle
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Veröffentlicht
17.06.2025
Zuschlag am
26.05.2025
Kennung
207fb401-9d4a-42f1-ba4d-8f9561ea3b39
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel im Bestand

62 Ausschreibungen (davon 32 Ergebnisse)
2,7 Ø Bieterzahl (23 Ergebnisse)
1.025.210 € Median Zuschlagswert (25 Zuschläge)
31,1 Tage Ø Tage bis zur Frist (30 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Verkehrsdienste und Reisebüros, bundesweit

293 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
2,0 Median Bieterzahl (239 Zuschläge mit Angabe)
871.546 € Median Zuschlagswert (70 Zuschläge mit Wert)
74 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (185 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (63) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:21.