Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Tragwerksplanung

1 € Geschätzter Wert
1 € Zuschlagswert
8 Bieter
1 Los

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kita in Dockweiler. Ebenso sind Leistungen der Bauphysik nach dem Leistungsbild besondere Leistungen 1.2. der HOAI Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik zu erbringen. Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes der Anlage 1.2 nach HOAI erbracht werden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Die Vor- und Nachteile gegenüber einer eingeschossigen Bauweise, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, sollen vom Objektplaner dargestellt und auch in wirtschaftlicher Hinsicht vom Tragwerksplaner bewertet werden. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Daneben werden die Leistungen der Bauphysik Anlage 1.2 HOAI beauftragt.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Daun
Bundesland
Rheinland-Pfalz
CPV
71327000 — Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
23.05.2025
Zuschlag am
26.03.2025
Kennung
c9a5459c-0126-4d92-9014-463889966caa
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:43.