Zuschlagsreif

Direktvergabe

Deutschland – Dienstleistungen der Verwaltung – Medical School Kaiserslautern-Studentenakquise

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Beschreibung

Die Westpfalz-Klinikum GmbH, Kaiserslautern (WKG), kooperiert mit der Semmelweis Universität Budapest (nachfolgend: „Universität“ genannt), um die Transformation zu einem Universitätsklinikum zu realisieren. Es soll auf dem sog. „Pfaffgelände“ in Kaiserslautern ein medizinischer Ausbildungscampus (Medical School Kaisers-lautern – Semmelweis Universität, im Folgenden: MSK-SE) errichtet werden, in dem sowohl die akademische Ausbildung von Ärzten als auch von weiterem medizinischem Personal stattfindet. Der Medizinstudiengang findet in den ersten drei Jahren in Budapest, in den folgenden drei Jahren in Kaiserslautern statt. Es ist geplant dass sich für das erste Jahr 40 Studenten für den Medizinstudiengang einschreiben und nach drei Jahren nach Kaiserslautern wechseln. Ab dem zweiten Jahr sind jeweils 80 Studenten pro Jahr geplant, die nach den ersten drei Jahren Studium in Budapest nach Kaiserslautern wechseln. D.h. ab dem 7. Jahr sollen insgesamt 240 Studenten in Kaiserslautern auf dem Campus der MSK-SE studieren. Zur Realisierung beabsichtigt die WKG nicht exklusiv einen Projektleiter zu beauftragen, der für die Akquise der Studenten und die Generierung von Bewerbungen für Studienangebote in Budapest und Kaiserslautern verantwortlich ist und ergänzende Beratungstätigkeiten, insbesondere die Netzwerkarbeit und Kontakte zu den Studenten übernimmt. Der von der WKG ermittelte Auftragswert liegt ober halb von 221.000 EUR (netto), jedoch unterhalb von 750.000 EUR (netto). Die WKG ist der Auffassung , dass die Auftragsvergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Sie stützt ihre Auffassung auf die von ihr eingeholte vergaberechtliche Stellungnahme des Fachanwaltes für Vergaberecht, Oliver Weihrauch (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Koblenz). Diese vergaberechtliche Stellungnahme gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der zu vergebenden Dienstleistung um einen öffentlichen Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistungen (§ 130 GWB iVm Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU) der Kategorie „Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung“ handelt, auf den das zur europaweiten Ausschreibung verpflichtende GWB-Vergaberecht erst ab einem Auftragswert von 750.000 EUR (netto) anwendbar ist. Da dieser Auftragswert nach der ordnungsgemäß erstellten Auftragswertschätzung deutlich unterschritten ist, ist die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Die WKG beabsichtigt den Dienstleistungsvertrag mit der MK-Med Entwicklungs-GmbH, Bremer Str. 38 A, 45239 Essen, abzuschließen. Der Vertragsschluss erfolgt 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Hellmut-Hartert-Str. 1
Bundesland
Rheinland-Pfalz
CPV
75100000 — Dienstleistungen der Verwaltung
Verfahrensart
Sonstiges einstufiges Verfahren
Veröffentlicht
07.04.2025
Kennung
ab093ed9-104b-45b1-9a5a-0c885c6ce843
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:51.