Ausschreibung

Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation

09.05.2025 Angebotsfrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bonn
Bundesland
Berlin
CPV
72250000 — Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Weitere: 72260000
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
09.04.2025
Angebotsfrist
09.05.2025, 10:00
Kennung
2ffa8f3d-c6cd-4cd1-a348-2b60dbfe7ad5
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:53.