Zuschlagsreif

Ausschreibung

Deutschland – Bau von Grundschulen – Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung

12.05.2025 Teilnahmefrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude mit Folgenutzung (u.a. als Volkshochschule) zu vergeben. Das hierfür zu planende und zu bauende Grundschul-Interimsgebäude ist für einen Schulbetrieb mit max. 4 Zügen und ca. 420 Kindern vorzusehen. Der Baukörper kann dreigeschossig ausgeführt werden, mit einem Flachdach und einer NUF von ca. 2.000 m². Nach Durchführung der baulichen Sanierung der drei Wesselinger Grundschulen und die Aufgabe der Interimsnutzung im Grundschul-Interimsgebäude soll diese für kulturelle oder schulische Zwecke weitergenutzt werden, z.B. für eine Volkshochschule (VHS). Das zu errichtende Gebäude ist mindestens im KfW Effizienzgebäude 40-Standard auszuführen. Die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen betreffen nur die Errichtung des Interimsgrundschulgebäudes. Die für die Nutzung des Grundschul-Interimsgebäudes erforderlichen Erschließungsanlagen, Außenanlagen inkl. Schulhofflächen sowie die Parkplatzflächen werden durch die Stadt Wesseling separat geplant und vergeben und zur Fertigstellung des Grundschul-Interimsgebäudes bereitgestellt. Etwaige Schnittstellen in diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Leistungsgrenze des Auftragnehmers entspricht der Gebäudeaußenkante und geht nicht darüber hinaus. Um die Umsetzung und den Ablauf des "Zukunftsplan Wesselinger Grundschulen" und die damit verbundenen umfassenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nicht zu gefährden, ist es zwingend erforderlich, dass das Gebäude mit Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude bis spätestens 16.07.2027 fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sodass die erste Grundschule aus ihrem Bestandsgebäude in den Sommerferien einziehen und am 01. September 2027 in Benutzung gehen kann. Da das Gebäude zwar zunächst für eine Interimsnutzung der Grundschulen errichtet wird, aber eine langfristige flexible Anschlussnutzung, z.B. durch VHS beabsichtigt ist, werden temporäre Bauweisen, wie Container, ausgeschlossen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Dossier ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadt Wesseling
Ort
Wesseling
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
45214210 — Bau von Grundschulen
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
18.04.2025
Teilnahmefrist
12.05.2025, 12:00
Kennung
c380cfea-4ed1-467c-91b2-4a9837592f94
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:00.