Ergebnis der Vergabe
Baumeisterarbeiten
Beschreibung
LTG MUC MPL1 Sanierung FBH Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Friedrich-Bürklein-Halle im Bayerischen Landtag. - Baustelleneinrichtung, 1x Sanitär- und Bürocontainer, Bauzaun - Baustellenabtrennung Trockenbauwand - Abbruch Stahlkonstruktion - Abbruch Innenwand Mauerziegel 24 36,5 - Schutt räumen mit Saugbagger Innenbereich - Wanddurchbrüche erstellen in Bestandswänden - Kernbohrungen div. Durchmesser und Längen - Doppel-T-Träger in Bestandswände einbauen - Brandschutzbeschichtung an Doppel-T-Trägern - Trapezprofil als verlorene Schalung - Stahlbetondecke, -Rampe und Treppe betonieren, Ortbeton auf verlorener Trapezblech-schalung - Stahlbetonsturz in bestehende Mauerwerkswand abschnittsweise einbauen, als Rundbogen - Biegesteifen Stahlbetonrahmen in bestehende Mauerwerkswand abschnittsweise erstellen - Mauerwerk Innenwand herstellen - Putzarbeiten an Innenwänden - Betonsanierung in Kleinfläche - Brandschutzputz an Stahlbetondecken
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt München 2
- Ort
- München
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 45000000 — Bauarbeiten
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- Zuschlag am
- 22.06.2026
- Kennung
- 15afd5c2-54bb-4fcf-86f9-87000e4b61bb
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Zuschlag
- Wayss & Freytag Ingenieurbau AG
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
01.04.2026
Deutschland – Bauarbeiten – Baumeisterarbeiten -
Ergebnis der Vergabe
01.07.2026
Baumeisterarbeiten -
Ergebnis der Vergabe
03.07.2026
Deutschland – Bauarbeiten – Baumeisterarbeiten
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:53.