Ausschreibung

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

07.04.2025 Teilnahmefrist · abgelaufen
2.105.700 € Geschätzter Wert
1 Los

Beschreibung

Wilhelm-Keil-Str. 46, 72072 Tübingen, Tübingen, Erweiterung EA, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Planungasaufgabe ist die Errichtung einer Erstaufnahme (EA) für 500 Personen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist standardisierte orthogonale Planung erforderlich. Sofern in baufachlicher, nutzungsspezifischer und wirtschaftlicher Hinsicht möglich und angemessen, soll der Neubau in Holz- oder Holzhybrid-bauweise errichtet werden. Eine Nachnutzung für Wohnzwecke ist bei der Ausarbeitung der Aufgabe mitzudenken. Die Maßnahme erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten, der Betrieb der bestehenden EA wird nicht unterbrochen und muss somit beim Planungsprozess berücksichtigt werden. Von den für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern sollen Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe gemäß § 76 Abs. 2 VgV erarbeitet werden, die für die Auswahl des Auftragnehmers mit entscheidend sind. Für die Bauaufgabe ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 40.400.000 € brutto vorgesehen. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 300/400) belaufen sich auf 40.410.000 € brutto.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Tübingen
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
Weitere: 71000000
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
06.03.2025
Teilnahmefrist
07.04.2025, 23:59
Kennung
00f0070f-afbb-4251-afa2-be665adc0036
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:10.